Straßenbaubeiträge

Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Osnabrück zum 30.06.2023

Ab dem 30. Juni 2023 werden diese Straßenbaubeiträge in Osnabrück abgeschafft, was zweifellos eine erfreuliche Nachricht für alle ist, deren Straßen nach diesem Zeitpunkt ausgebaut werden. Dieser Schritt verspricht eine faire und gleiche Behandlung aller Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Kosten für Straßenbaumaßnahmen, ohne eine Mehrbelastung von Immobilienbesitzern.

Jedoch stellt sich für diejenigen, die bereits vor diesem Zeitpunkt eine Rechnung erhalten haben, die Frage, ob sie diese Ungleichbehandlung hinnehmen müssen und welche Möglichkeiten bestehen, ihr Geld zurückzufordern oder gar keine Beiträge mehr zahlen zu müssen.

Für die betroffene Bürgerinnen und Bürger drängt es sich angesichts dieser Neuregelung auf, zu fragen, ob sie das Recht auf Rückerstattung ihrer bereits gezahlten Straßenbaubeiträge haben. Eine solche Regelung ist von der Stadt nicht vorgesehen.

Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge soll erst ab dem genannten Stichtag wirksam wird und weder eine automatische Rückzahlung für vorherige Beitragszahlungen vorsehen noch – jedenfalls aktuell – keine Regelung zur Aufhebung von bereits erstellten Zahlungsaufforderungen enthalten.

Dennoch werden sich die Behörden und Gerichte mit der Frage zu beschäftigen haben, ob eine solche Ungleichbehandlung der Anlieger gerechtfertigt ist.

Ein auf dem Gebiet des Verwaltungsrecht erfahrener Anwalt wird Sie dabei unterstützen, die für Sie sinnvollste Strategie zu entwickeln, um zu versuchen, ebenfalls von dieser Änderung zu profitieren.

Aktuell ist nicht vorhersehbar, wie Gericht und Behörde mit dieser neuen Situation umgehen werden. Lassen Sie sich in ihrer individuellen Situation beraten und ihre Möglichkeiten erklären.

Die Durchsetzung einer Rückerstattung oder die Vermeidung zukünftiger Beitragszahlungen wird von verschiedenen Faktoren abhängt sein: Dazu zählen beispielsweise die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen der Stadt Osnabrück, das Datum der erfolgten Beitragszahlung sowie die Art und der Umfang der Straßenbaumaßnahmen und auch Zeitpunkt und Qualität der erteilten Abrechnung. Eine genaue Prüfung dieser Elemente ist erforderlich, um die Basis für eine fundierte rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlung zu geben.

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Mein Ziel ist es, die für Sie beste Vorgehensweise zu finden und gemeinsam mit Ihnen die erfolgversprechendste Lösung zu finden.

Zögern Sie nicht, einen Termin zu vereinbaren, um Ihre Fragen zu klären und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.