Kündigung erhalten? Wir setzen Ihren Kündigungsschutz konsequent durch.
Anwaltliche Vertretung für Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen – bundesweit
Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, ob diese rechtmäßig ist?
Dann handeln Sie jetzt. Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen starken gesetzlichen Kündigungsschutz – wenn die richtigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden.
Wir vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden: Durch Weiterbeschäftigung, eine angemessene Abfindung oder eine rechtssichere Beendigung zu fairen Bedingungen.
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Achtung: Nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage
Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang gerichtlich angegriffen werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung unabhängig von ihrer tatsächlichen Rechtswidrigkeit als wirksam (§ 7 KSchG).
Viele Arbeitnehmer verlieren ihre Rechte allein deshalb, weil sie zu spät handeln oder sich auf unzutreffende Aussagen des Arbeitgebers verlassen.
Warten Sie nicht ab – lassen Sie Ihre Kündigung sofort prüfen.
Was wir für Sie erreichen können
Eine Kündigungsschutzklage verfolgt nicht nur ein einziges Ziel. Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche, für Sie wirtschaftlich und persönlich sinnvolle Lösungen in Betracht:
✔ Weiterbeschäftigung
Ist die Kündigung unwirksam, besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort. In vielen Fällen kehren Arbeitnehmer erfolgreich an ihren Arbeitsplatz zurück.
✔ Abfindung
Obwohl kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht, werden Kündigungsschutzklagen in der Praxis sehr häufig durch gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche beendet.
Eine professionell geführte Klage verbessert Ihre Verhandlungsposition erheblich.
✔ Verbesserung der Beendigungsmodalitäten
Neben der Beendigung selbst lassen sich häufig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, eine Freistellung, Resturlaubsregelungen oder Sperrzeitvermeidung bei der Agentur für Arbeit verhandeln.
Warum Kündigungen häufig unwirksam sind
Arbeitgeber unterlaufen bei Kündigungen regelmäßig rechtliche Fehler. Zu den häufigsten Unwirksamkeitsgründen gehören:
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Fehlende oder fehlerhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG)
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Unzureichende oder fehlende Abmahnungen bei verhaltensbedingten Kündigungen
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Formmängel (Schriftform nach § 623 BGB)
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Nicht ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG)
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Fehlende negative Zukunftsprognose bei personenbedingten Kündigungen
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Unzureichende Darlegung dringender betrieblicher Erfordernisse
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Besonderer Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Elternzeit, Pflegezeit)
Viele Kündigungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand – werden aber nur dann angegriffen, wenn rechtzeitig Klage erhoben wird.
So läuft eine Kündigungsschutzklage ab
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Kostenlose Ersteinschätzung
Prüfung Ihrer Kündigung anhand der relevanten Unterlagen. -
Rechtliche Bewertung & Strategie
Einschätzung der Erfolgsaussichten und Festlegung des Vorgehens. -
Erhebung der Kündigungsschutzklage
Fristwahrende Einreichung beim zuständigen Arbeitsgericht. -
Gütetermin
Erste gerichtliche Verhandlung – häufige Vergleichschance. -
Kammertermin (falls erforderlich)
Beweisaufnahme und Entscheidungsvorbereitung. -
Vergleich oder Urteil
Durchsetzung Ihrer Rechte.
Während des gesamten Verfahrens vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen.
Welche Kündigungen wir prüfen
Wir prüfen unter anderem:
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Ordentliche Kündigungen
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Fristlose / außerordentliche Kündigungen
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Änderungskündigungen
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Betriebsbedingte Kündigungen
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Verhaltensbedingte Kündigungen
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Personenbedingte Kündigungen
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Kündigungen im Kleinbetrieb
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Kündigungen während Krankheit
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Kündigungen bei Schwerbehinderung
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Kündigungen in Schwangerschaft oder Elternzeit
Kosten & Rechtsschutz
Viele Arbeitnehmer zögern aus Kostengründen. Das ist oft unbegründet:
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Kündigungsschutzklagen sind häufig wirtschaftlich sinnvoll
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Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Kosten
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Auch ohne Rechtsschutz sind tragfähige Lösungen möglich
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Eine erfolgreiche Klage verbessert oft Ihre finanzielle Gesamtsituation deutlich
Die Ersteinschätzung Ihrer Kündigung ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wie hoch sind meine Chancen?
Das hängt von Art der Kündigung, Betriebsgröße, Dauer der Beschäftigung und den Umständen des Einzelfalls ab. Viele Kündigungen sind angreifbar.
Muss ich unbedingt klagen?
Ohne Klage verlieren Sie regelmäßig alle Rechte aus dem Kündigungsschutz.
Wie schnell muss ich handeln?
Spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
Kann ich auch ohne Rechtsschutz klagen?
Ja. Wir beraten Sie transparent über die Kosten.
Jetzt handeln – kostenlose Ersteinschätzung sichern
Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen.
👉 Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen.
Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und erläutern Ihre Optionen klar und verständlich.
Was muss ich tun, um eine fundierte Beratung zu erhalten?
Am besten schicken Sie uns Ihre Anfrage per Email oder WhatsApp. Dann können wir kurzfristig einen Termin am Telefon oder vor Ort vereinbaren.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Für eine fundierte Beratung benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen.
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Kündigungsschreiben
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Arbeitsvertrag
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Die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die Ihnen vorliegen.
Schicken Sie uns die Unterlagen gern per Mail oder per WhatsApp zu, wir melden uns dann in der Regel innerhalb von einem Werktag bei Ihnen.

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